Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmens ship-it
I. Anwendungsbereich.
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Einzelunternehmens ship-it, nachfolgend kurz ship-it genannt. Ship-it erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich der Geltung zugestimmt.
II. Registrierung
Um den Service der Firma ship-it nutzen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. Die dort angegebenen Daten müssen richtig und vollständig sein, sowie auf aktuellem Stand gehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf des Service garantieren zu können.
III. Rechtslage
(1) Zwischen der Firma ship-it gelten der geschlossene Individualvertrag, soweit dieser nicht entgegenstehende Regeln erhält, und diese AGB. Des Weiteren gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Für grenzüberschreitende Beförderungen gelten ggf. die Vorschriften der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Allgemeinen italienischen Spediteurbedingungen werden nicht in diesen Vertrag einbezogen.
IV. Service
(1) Die Firma ship-it wird durch den Kunden wirksam beauftragt sobald ship-it eine Sendung erhalten hat. Die aktuellen Preise und Serviceleistungen sind über die Internetseite einsehbar.
(2) Die Firma ship-it übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Dienstleistung.
(3) Die Firma ship-it bietet lediglich mehrere Lieferadressen, niemals eine Rechnungsadresse.
(4) Die Firma ship-it bietet mehrere Servicepoints in Südtirol
(5) Die Firma ship-it bietet einen Paketversand von Südtirol aus nach ganz Europa.
V. Auftraggeber / Bevollmächtigung
(1) Auftraggeber, und damit auch Rechnungsempfänger, können sowohl der Versender wie auch der Empfänger sein. Aufträge auf fremde Rechnung sind im Einzelfall und nach individueller Vereinbarung bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich. Dem Kunden stehen die auf der Webseite veröffentlichten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
(2) Durch seine Anmeldung, beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die Firma ship-it alle für ihn bestimmten Pakete und sonstigen Sendungen und Güter, in seinem Namen vor Annahme auf äußerlich erkennbare Schäden zu kontrollieren, die Übernahme-Unterschrift zu leisten und zu übernehmen, sowie ihn zu benachrichtigen. Des Weiteren umfasst die Vollmacht die Befugnis von der Firma ship-it die Sendungen bis auf Weiteres zu lagern. Diese Leistungen sind für den Empfänger kostenpflichtig und werden von Firma ship-it laut der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht verrechnet.
VI. Bereitstellung zum Weitertransport
Die Bereitstellung zum Weitertransport Ihrer Sendung erfolgt in der Regel die nächsten 0 - 5 Arbeitstage nach Eingang der Zahlung. Für diese Zeitspanne kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die aus Verzögerungen resultieren, ist ausgeschlossen.
VII. Haftungs- und Beförderungsausschluss
(1) ship-it ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes sowie dessen Verpackung verpflichtet.
(2) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von ship-it zuzurechnen sind, befreien ship-it für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.
(3) Jegliche Beförderungsleistungen können von ship-it ohne weitere Angabe von Gründen verweigert werden. Der Auftraggeber selbst hat das Paket so zu verpacken, dass es bestmöglich vor Beschädigung geschützt wird. Insbesondere werden folgende Beförderungsleistungen nicht vorgenommen und es liegt ein Haftungsausschluss bei folgenden Güter vor:
a) mangelhaft verpackte Güter oder solche Pakete, die einer besonders behutsamen Behandlung bedürfen;
b) gefährliche Güter aller Art, insbesondere Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des Waffengesetzes sowie Munition;
c) illegale Güter aller Art, insbesondere Drogen;
d) Pakete, deren Inhalt einen Wert von 600,00 € übersteigt;
e) verderbliche und temperaturgeführte Güter;
f) lebende Tiere;
g) geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher);
(4) ship-it haftet nur für den Schaden, der durch einen Paketverlust entsteht, während sich das Paket in der Obhut von ship-it befindet. Für einen Transportschaden oder einen verdeckten Schaden haftet ship-it nicht. Andernfalls ist eine Haftung für die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Inhalts durch ship-it ausgeschlossen. Für Schäden oder verdeckte Schäden die bei einem von ship-it beauftragten Paketdienstleister entstehen, haftet ausschließlich der beauftragte Paketdienstleister.
(5) Für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen entstehen übernimmt ship-it keine Haftung.
(6) Im Falle eines Paketverlustes ist der Schadenersatz begrenzt auf den Zeitwert des Gutes.
(7) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet ship-it nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) ship-it kann nur für Pakete die auch an ship-it adressiert waren, haften.
(9) ship-it arbeitet mit folgenden Speditionen zusammen: GLS Italia, DPD Austria, österreichische Post. Werden Güter den genannten Speditionen übergeben, so haften auch diese und auf keinen Fall die Firma ship-it.
(10) ship-it haftet nicht für Schäden oder Zustellprobleme der Zusteller in Deutschland, Österreich & Italien.
(11) Alle Servicepoints, die mit ship-it vertraglich zusammenarbeiten, haften weder für Inhalt oder Beschädigung der Güter.
VIII. Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so lässt dies die Gültigkeit der sonstigen Vereinbarungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt zwischen den Beteiligten eine solche rechtswirksame Klausel als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsbeteiligten mit der unwirksamen Klausel bezweckt haben. Die Beteiligten sind einander verpflichtet, auf Verlangen des anderen Teils den Inhalt einer solchen Ersatzklausel zu bestätigen.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bozen